E-Scooter Buergersteig fahren

Elektro Scooter Bürgersteig

Elektro Scooter sieht man nicht mehr nur in Städten, sondern auch außerhalb. Teils fahren diese auf der Straße, auf dem Bürgersteig und auch in Fußgängerzonen. Dabei ist es eigentlich streng reguliert, wo E-Scooter fahren dürfen und wo nicht. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Gesetzen für E-Scooter und verraten Ihnen, ob man mit diesen auf dem Bürgersteig fahren darf.

Elektro Scooter Bürgersteig – Darf man fahren?

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen E-Scooter nicht auf dem Bürgersteig fahren. Elektro Scooter müssen in erster Linie auf dem Fahrradweg, oder dem Randschutzstreifen fahren. Ist beides nicht vorhanden, dann muss auf der Straße gefahren werden. Auf dem Bürgersteig ist es so eigentlich nicht erlaubt, es gibt jedoch Ausnahmen.

Auf einem Bürgersteig darf laut Gesetz nicht gefahren werden. Gibt es weder einen Fahrradweg und die Straße ist für Fahrräder verboten, so müsste der Roller streng genommen geschoben werden. Viele Modelle verfügen über einen Schrittmodus, wo die Geschwindigkeit auf 6 Km/h begrenzt wird. Es ist jedoch eine Grauzone diesen zu benutzen, da es auch als “Fahren” gilt.

Deutsche Städte und auch kleinere Orte sind oft jedoch nicht wirklich gut durchdacht und vor allem nicht bereits für ein großes Aufkommen an E-Bikes und E-Scootern. In vielen anderen Ländern, bestes Beispiel den Niederlanden, ist das wesentlich besser durchdacht. In sehr vielen Orten hört der Radweg plötzlich auf, oder führt auf einen Bürgersteig, sodass es für viele etwas unersichtlich ist, wo denn letztendlich gefahren werden muss. Aus diesem Grund sieht man teils E-Scooter auf dem Bürgersteig fahren. Wer an einem neuen Ort ist, der sollte sich daher am besten etwas informieren.

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E-Scooter Straßenregeln

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter offiziell auf Deutschlands Straßen fahren. Da Deutschland für seine Bürokratie berüchtigt ist, gehen damit viele Einschränkungen einher. Hier die wichtigsten Punkte.

Welche Arten von E-Scootern dürfen im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden?

E-Scooter sind nach deutschem Recht sogenannte „Miniatur-Elektrofahrzeuge“. Daher ist eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr nur dann erhältlich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs darf 20 km/h nicht überschreiten
  • Ähnlich wie ein Fahrrad benötigen E-Scooter eine Frontbeleuchtung und seitliche Reflektoren
  • Zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremsen sind Pflicht
  • eine Glocke oder ein Signal mit eindeutig warnendem Charakter wird ebenfalls benötigt

Wer darf E-Scooter fahren?

Ein Führerschein ist zwar nicht erforderlich, aber Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Scooter zu fahren. Das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.

Wo darf ich mit den E-Scootern fahren?

Sie müssen Radwege oder Seitenstreifen benutzen. Wenn beides nicht verfügbar ist, darf der Roller mit Autos auf den Straßen fahren. Bürgersteige sind tabu.

Was ist noch zu beachten?

Am Roller muss eine Versicherungsplakette und ein kleines quadratisches Nummernschild gut sichtbar angebracht sein.

Das Kennzeichen wird von den Zulassungsbehörden ausgestellt, sofern der E-Scooter für den Straßenverkehr geeignet ist. Die Versicherung können Sie online z.B bei Huk24 abschließen.

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Welche Art von Versicherung wird benötigt?

E-Scooter sind in der Regel nicht in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Da sie einen Motor haben, gelten sie als Kraftfahrzeuge. Einige Versicherungen bieten bereits Verträge für E-Scooter an. Ähnlich wie bei einer Mopedversicherung wird der Preis bei etwa 40 Euro pro Jahr liegen.

Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Obwohl der Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, sind die Aussagen keinesfalls rechtlich bindend. Befrage im Zweifel vor der Nutzung eines E-Scooter immer einen Anwalt.

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