Elektroroller erleben in Asien, den USA und jetzt auch in Europa einen regelrechten Boom. Allerdings verlangt Deutschland für die Straßenzulassung eine Versicherungsplakette für E-Scooter. Alles was Sie über dieses Thema wissen müssen, verraten wir Ihnen in unserem Elektro Scooter Nummernschild Ratgeber.
Elektro Scooter Nummernschild Ratgeber
Elektroroller sind in vielen Ländern bereits seit einiger Zeit als praktische Elektromobilitätsalternative auf den Straßen unterwegs. Deutschland hat sich 2019 den Ländern angeschlossen, welche die Verwendung von E-Scootern mit Lenker erlauben, um dem wachsenden Trend zur Mikromobilität gerecht zu werden. Unter Mikromobilität versteht man praktische, flexible und weitgehend elektrische Kleinstfahrzeuge, die sowohl in der Stadt als auch auf dem Land für die sogenannte „letzte Meile“ des Pendelverkehrs eingesetzt werden. Kleinstelektrofahrzeuge unterliegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung und benötigen eine Betriebserlaubnis. Damit erreichen E-Scooter eine große Zielgruppe und bieten eine bequeme und umweltfreundliche Alternative zu führerscheinpflichtigen Fahrzeugen.

E-Scooter Versicherung Aufkleber
Für die Straßenzulassung benötigen die Fahrzeuge in Deutschland ein Nummernschild. Anders als Kfz-Kennzeichen stellen sie bei Kleinstelektrofahrzeugen jedoch keine klassische Zulassung dar, sondern wie bei kleinen Mopeds einen Versicherungsnachweis. Das Schild besteht aus drei Zahlen und drei Buchstaben.
Der Aufkleber muss sichtbar am Heck des E-Scooters angebracht werden. Selber ausdrucken oder eine Metall-Plakette anfertigen lassen ist jedoch nicht erlaubt. Sie müssen diese verwenden, welche Sie von der Versicherung bekommen.
Da die Haftpflichtversicherung immer nur für ein Jahr gültig ist, muss auch das E-Scooter Nummernschild jährlich ausgetauscht werden.

E-Scooter Nummernschild entfernen
Der Aufkleber klebt in den meisten Fällen sehr stark, weshalb es ratsam ist, den Aufkleber zu erhitzen. Durch die Wärme lässt er sich sehr einfach und teils auch ohne Rückstände entfernen. Verwenden Sie hierzu einfach einen Föhn und erhitzen Sie den Aufkleber langsam. Passen Sie aber auf, da Sie sich schnell die Finger verbrennen können.
Sofern Rückstände übrig geblieben sind, verwenden Sie einen Klebstoffentferner. Nur wenn die Fläche sauber und ohne Rückstände ist, lässt sich das neue E-Scooter Nummernschild schön anbringen.
Allgemeine Anforderungen für E-Scooter in Deutschland
Jeder E-Scooter, welcher auf deutschen Straßen bzw. außerhalb eines Privatgrundstück gefahren wird, benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Um diese zu bekommen müssen einige technische Anforderungen erfüllt werden. Nur mittels der ABE kann die Versicherung abgeschlossen werden und man erhält das Kennzeichen.
- Hat eine Lenk- und Haltestange.
- Maximal 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und 2,00 Meter lang.
- Zulässiges Höchstgewicht: 55 kg (ohne Fahrer)
- Maximale Auslegungsgeschwindigkeit von minimal 6 und maximal 20 km/h
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge wie Segway)
- Einhaltung der Mindestanforderungen „Fahrdynamik“.
- Die Elektrofahrzeuge müssen verkehrssicher, bremsfähig, steuerbar und mit einer Lichtanlage ausgestattet sein.

E-Scooter Versicherung
Zusätzlich zu den technischen Voraussetzungen müssen Käufer oder Vermieter bei Elektrotretrollern eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Die ersten Versicherungen bieten dies bereits für 29 Euro pro Jahr an. Es gibt jedoch kein festes Versicherungskennzeichen. Stattdessen wird eine Versicherungsplakette ausgestellt, die am Fahrzeugheck möglichst unter dem Rücklicht angebracht werden sollte.
Geldbußen E-Scooter
Elektro-Tretroller dürfen nur auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Wer einen Elektro-Tretroller ohne Allgemeine Betriebserlaubnis bewegt, zahlt ein Bußgeld von 70 Euro. Da man jedoch auch ohne gültige Versicherung fährt, kann eine Strafanzeige gestellt werden.
Das Fahren ohne Versicherungsplakette kostet 40 Euro. Unter anderem werden 20 Euro Bußgeld für unzureichende Beleuchtung und 15 Euro Bußgeld für das Fahren auf „unzulässigen Verkehrsflächen“ oder nebeneinander verhängt.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Obwohl der Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, sind die Aussagen keinesfalls rechtlich bindend. Befrage im Zweifel vor der Nutzung eines E-Scooter immer einen Anwalt.